Unfall gehabt?
Unsere KFZ-Gutachter sind für Sie da – auch in Ihrer Nähe!
24h am Tag, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar
Termine innerhalb von 24h
Begutachtung direkt vor Ort
Unfall gehabt?
Was tun?
Unfall
Sie hatten einen Unfall? Keine Sorge – Rufen Sie uns an! Ab jetzt kümmern wir uns darum!
Gutachten
Das Fahrzeug wird von unseren Sachverständigen vor Ort begutachtet.
Abwicklung
Wir erstellen Ihr Gutachten und übernehmen die Abwicklung mit der Versicherung.
Unfallgutachten
QUALIFIZIERT UND UNABHÄNGIG
Wenn an Ihrem Fahrzeug Schäden entstehen, wird in der Regel ein Unfallgutachten bzw. Schadensgutachten benötigt.
Unser rechtssicheres Unfallgutachten beinhaltet alle Werte, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind. Damit ist sichergestellt, dass alle Schäden vollständig erkannt werden.
Das Unfallgutachten beinhaltet:
Objektive Werte:
- Technische Daten des Unfallfahrzeugs inkl. Sonderausstattung
- Unfallbedingte Schäden und eine aussagekräftige Fotodokumentation
- Eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben
- Festlegung des Reparaturweges
- Dauer der Reparatur
- Fahrzeugbewertung
- Angaben zu Wertminderung / Wertverbesserung
- Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall
- Restwert nach dem Unfall
- die Nutzungsausfallentschädigungsklasse
- die Wiederbeschaffungsdauer
Haftpflichtschaden
Ein Unfallgutachten im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist dann nötig, wenn Schäden an Ihrem Fahrzeug ohne ihr eigenes Verschulden entstanden sind.
Bitte beachten Sie hierbei: Bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750 € netto werden in der Regel keine Gutachten erstellt, da die Versicherungen die Sachverständigenkosten ohne vorherige Absprache nicht übernehmen.
Eine Schadenshöhe von ca. 750 € ist bei modernen Fahrzeugen auch bei einem kleinen Verkehrsunfall relativ schnell erreicht. Oft werden versteckte Schäden am Fahrzeug durch den Besitzer nicht erkannt. Sprechen Sie uns in solchen Fällen gern direkt an.
Um Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. der Versicherung des Schädigers trotzdem geltend machen zu können, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder eine Schadenskalkulation von einem Sachverständigen Ihrer Wahl. In diesem Fall erstellen wir Ihnen ein Gutachten zum Preis eines Kostenvoranschlags.
Ihr Vorteil:
Durch fundierte Schadensaufnahme treffen wir alle beweissichernden Maßnahmen. Im Streitfall, haben Sie die nötigen Beweise und mit diesen können im Gerichtsverfahren auch Unfallanalysen erstellt werden.
Kaskoschaden
Gerne erstellen wir auch ein Gutachten nach einem Kaskoschaden.
Wenn Ihr Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall oder nicht beeinflussbare, äußere Umstände, so z.B. Diebstahl, Brand, Sturm d.h. durch höhere Gewalt beschädigt wurde, dann liegt in diesem Fall ein Kaskoschaden vor.
In der Regel werden im Kaskoschadenfall nur die reinen Reparaturkosten ersetzt.
Welche Reparaturen tatsächlich notwendig und auf den Unfall zurückzuführen sind, kann nur von einem qualifizierten Kfz-Gutachter zuverlässig festgestellt werden.
Bitte lassen Sie sich für das Gutachten und die Kosten eine Freigabe durch Ihre Versicherung geben. Unter Vorlage dieser Freigabe rechnen wir gerne direkt mit Ihrer Kfz-Kaskoversicherung ab.
Unser Tipp:
Bei Kaskoschäden bis € 1.500,- empfiehlt es sich die Erstellung eines Kurzgutachtens.
Legen Sie ein solches Kurzgutachten Ihrer Kfz-Kaskoversicherung vor, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie eine Kostenübernahmeerklärung erhalten.
Kommen Sie auf uns zu – auf unsere Einschätzung können Sie sich verlassen!
Wertgutachten
Was bewirkt ein Wertgutachten? Es liefert Ihnen Auskunft über den aktuellen und angemessenen Marktpreis, Informationen zum aktuellen Zustand und in diesem Zuge auch eine Beurteilung der notwendigen Reparaturen.
Sie wollen ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen oder verkaufen, können jedoch den Preis nicht richtig einschätzen? Mithilfe eines unserer Wertgutachten bringen Sie Transparenz in die Verkaufsverhandlung!
Es gibt viele Gründe für ein Wertgutachten. Wir beraten Sie gern.
Wann ist ein Wertgutachten sinnvoll?
Zur Ermittlung des Restwertes nach einem Unfall
Vor Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges
Vor Kauf oder Verkauf eines Gebrauchten
Wertfeststellung Ihres Oldtimers
Ihre Vorteile:
- unabhängige Bestimmung des Originalzustandes
- Minimierung des Risikos beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen
- Fundierte Dokumentation Ihres Old- oder Youngtimers
FAQ
Darf ich als Geschädigter selbst einen Kfz-Gutachter beauftragen?
Ja! Auch wenn der Unfallgegner oder dessen Versicherung einen Kfz-Gutachter stellt, haben Sie das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Die Kosten für einen Kfz-Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden.
Wer übernimmt angefallenen Kosten für den Kfz-Gutachter?
Im Rahmen der Schadensregulierung müssen diese von dem Schadenverursacher oder dessen Versicherung erstattet werden.
Die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche (siehe auch § 249 BGB).
Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort
Die Begutachtung vor Ort hängt vom Ausmaß des Schadens ab und beträgt in der Regel nicht mehr als 30 bis 45 Minuten.
Wo findet die Begutachtung des Schadens statt?
Es gilt: Wir kommen an Ihren Wunschort.
Wir kommen an die Unfallstelle, zu Ihrer Werkstatt, an Ihren Arbeitsplatz oder auch zu Ihnen nach Hause.
Wie lange dauert Erstellung des Gutachtens?
Das Gutachten wird innerhalb von 24 Stunden für Sie erstellt.
Was beinhaltet ein Kfz-Gutachten?
Das Kfz-Gutachten liefert eine detaillierte Übersicht über die Höhe des Schadens, den Umfang des Schadens und den Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Schadenereignis. Wir stellen dabei stets sicher, dass alle Ihnen zustehenden Kosten erstattet werden.
Welche Kosten werden übernommen?
Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Kosten für einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter und Anwaltskosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen, denn im Haftpflichtfall tritt an die Stelle des Unfallverursachers dessen Haftpflichtversicherung.
Durch ein unfallbedingtes Schadenereignis können gegebenenfalls noch weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Ist es möglich, sich den Schaden auszahlen zu lassen?
Diese Möglichkeit haben Sie immer – also gilt: Ja!
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich immer das Recht, den Schaden auszahlen zu lassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Abrechnung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dabei nicht erstattet.
Sie entscheiden also selbst, ob Sie das Geld für Reparaturen verwenden oder nicht.
Muss ich den Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Besonders wichtig für Sie zu wissen: Nein!
Ein von der gegnerischen Versicherungen beauftragter Kfz-Gutachter vertritt auch in erster Linie die Interessen dieser Versicherung, denn diese muss am Ende für den Schaden aufkommen.
Es ist also wichtig, dass im Schadenfall ein unabhängiger Kfz-Gutachter Ihre Interessen wahrnimmt. Dadurch wird sichergestellt, dass neben den reinen Reparaturkosten auch Abschreibungen und Nutzungsausfall korrekt ermittelt werden.
Sollte ich einen Anwalt beauftragen?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, ist es immer ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche zu beauftragen.
Dies gilt ausnahmslos für jeden Schadensfall! Selbst wenn die gegnerische Versicherung signalisiert, alles schnellstmöglich in Ihrem Sinne erledigen zu wollen, sollten Sie nicht auf Ihr Recht verzichten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Dabei ist wichtig zu wissen: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss stets die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen.
Welche Rechte und Ersatzansprüche stehen mir zu?
Bei einer vollständigen Schadensregulierung können neben dem eigentlichen Schaden auch weitere Ersatzansprüche entstehen, wie beispielsweise An- und Abmeldekosten, Abschleppkosten, Umbaukosten, Reparaturbestätigungskosten, Schmerzensgeld usw. Wir beraten Sie hierzu jederzeit gern.
Über uns
Was Sie von uns erwarten können
- Bei jeglichen Verkehrsunfällen oder Schadensfällen erwartet Sie eine kurzfristige und kompetente Beratung und Begutachtung.
- Damit eine schnelle sowie reibungslose Schadensregulierung für Sie ermöglicht wird.
- Indem wir mit Kompetenz und Sachverstand den gesamten Prozess für Sie übernehmen.
Wir legen größten Wert auf Ihre Zufriedenheit und stehen als freie und unabhängige Gutachter direkt vor Ort an Ihrer Seite.
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A. Kannenberg
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