Haftpflichtschaden

Bitte beachten Sie hierbei: Bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750 € netto werden in der Regel keine Gutachten erstellt, da die Versicherungen die Sachverständigenkosten ohne vorherige Absprache nicht übernehmen.

Eine Schadenshöhe von ca. 750 € ist bei modernen Fahrzeugen auch bei einem kleinen Verkehrsunfall relativ schnell erreicht. Oft werden versteckte Schäden am Fahrzeug durch den Besitzer nicht erkannt. Sprechen Sie uns in solchen Fällen gern direkt an.

Um Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. der Versicherung des Schädigers trotzdem geltend machen zu können, benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder eine Schadenskalkulation von einem Sachverständigen Ihrer Wahl. In diesem Fall erstellen wir Ihnen ein Gutachten zum Preis eines Kostenvoranschlags.

Ihr Vorteil:
Durch fundierte Schadensaufnahme treffen wir alle beweissichernden Maßnahmen. Im Streitfall, haben Sie die nötigen Beweise und mit diesen können im Gerichtsverfahren auch Unfallanalysen erstellt werden.