Kaskoschaden
In der Regel werden im Kaskoschadenfall nur die reinen Reparaturkosten ersetzt.
Welche Reparaturen tatsächlich notwendig und auf den Unfall zurückzuführen sind, kann nur von einem qualifizierten Kfz-Gutachter zuverlässig festgestellt werden.
Bitte lassen Sie sich für das Gutachten und die Kosten eine Freigabe durch Ihre Versicherung geben. Unter Vorlage dieser Freigabe rechnen wir gerne direkt mit Ihrer Kfz-Kaskoversicherung ab.
Unser Tipp:
Bei Kaskoschäden bis € 1.500,- empfiehlt es sich die Erstellung eines Kurzgutachtens.
Legen Sie ein solches Kurzgutachten Ihrer Kfz-Kaskoversicherung vor, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie eine Kostenübernahmeerklärung erhalten.
Kommen Sie auf uns zu – auf unsere Einschätzung können Sie sich verlassen!